Es gibt gute Nachrichten: Nach einem Update wird EA Origin auf (unseren) Rechnern nicht mehr als Malware erkannt und auch die frische Analyse der überarbeiteten Nutzungsbestimmungen durch Rechtsanwalt Thomas Schwenke hat ergeben, dass Origin endlich den Status erreicht zu haben scheint, der für Nutzer als größtenteils unbedenklich einzustufen ist:
Thomas Schwenke: Die EULA der Anwendung Origin wurde aufgrund der Nutzerproteste mittlerweile drei Mal aktualisiert, wobei die beanstandeten Punkte aus den EULA gestrichen worden sind. Die EULA enthält keine Klauseln mehr, welche die Weitergabe der Nutzerdaten für Marktforschungszwecke oder das heimliche scannen des gesamten Computers inklusive aller installierten Software und Daten, erlauben. Vielmehr steht in der EULA ausdrücklich: „Von der Anwendung werden keinerlei Daten wie Bilder, Dokumente oder sonstige mit der Anwendung nicht in Zusammenhang stehende persönliche Daten aufgerufen oder erhoben.“ Zur Wahrung des Kopierschutzes wird branchenüblich ein Geräte-ID-Code des Computers erstellt, der nicht auslesbar gespeichert wird und eine mehrfache Nutzung der EA-Spiele auf verschiedenen Rechnern verhindert. Klauseln, die jegliche Haftung und Gewährleistung ausschlossen, wurden komplett gestrichen. Ebenfalls werden die Nutzer nicht gezwungen sich an englische Gerichte zu wenden und auch die deutschen Verbraucherrechte werden nicht ausgeschlossen. Hinweise auf die Datenerhebung (z.B. IP-Adresse) werden nun wie vom Gesetz gefordert, in den EULA durch Fettschrift hervorgehoben und verständlich dargelegt. Die Nutzerdaten dürfen nun nicht überall in der Welt, sondern nur in den USA und Kanada gespeichert werden.
Im Ergebnis kann die EULA abgesehen von kleinen Beanstandungen als branchenüblich und annehmbar bezeichnet werden. Hätte EA sie von Anfang an so gestaltet, hätte es die Nutzerproteste nicht gegeben. Nachdem EA nun auch mehrfach beteuert hat, dass die Datenerhebung laut EULA weiter reichte als die tatsächlichen Möglichkeiten von Origin, ist nun abzuwarten, ob die Untersuchung der NRW-Datenschutzbeauftragten dies bestätigt. Was bleibt, ist ein erheblicher Vertrauensbruch und die Frage, ob EA tatsächlich versuchte die Nutzer auszuspähen oder schlichtweg nicht an die deutschen und europäischen Rechtsstandards gedacht hat.
Somit kann man sagen Origin entspricht Deutschenrecht und sollte nun sicher sein.